Das kleine Reitabzeichen
Das erste Reitabzeichen, dass ein Reitschüler nach dem Kleinen oder Großen Hufeisen ablegt, ist das Kleine Reitabzeichen.
Das Kleine Reitabzeichen ist unbedingt notwendig, wenn der Reitschüler auch auf Turnieren starten möchte
Denn ohne Reitabzeichen erhält er automatisch die Einstufung 0. Das heißt natürlich nicht, dass er eine Null im Reiten ist, aber für den Turniersport sind Leistungsnachweise Pflicht.
Ein Reiter ohne jeglichen Leistungsnachweis darf in Führzügelklassen, Reiter-, Dressurreiter- und Springreiterwettbewerben teilnehmen. Diese Klassen müssen explizit in der Nennung als solche vermerkt sein. Zusätzlich ist die Teilnahme bei E-Springen und E-Dressuren möglich.
Das Kleine Reitabzeichen darf von jedem Reitverein oder Ausbildungsstall durchgeführt werden, der dafür die Genehmigung der Landeskommission oder des Landesverbandes hat. Ebenso wird auch bei allen anderen Reitabzeichen verfahren.
Jeder Reiter darf für das Kleine Reitabzeichen zwei Pferde nennen, eines für die Dressur und eines fürs Springen. Das ist oft nötig, da auch Reitschulpferde häufig ausgesprochene Begabung für eine Disziplin haben.
Ein Pferd darf beim Kleinen Reitabzeichen übrigens von maximal zwei Reitern zum gleichen Termin geritten werden.
Mit dem Kleinen Reitabzeichen springt der Reitschüler innerhalb weniger Stunden von der Leistungsklasse 0 in die Leistungsklasse 6. Mit dem im Behördendeutsch DRA IV genannten Abzeichen darf der Reitschüler dann ab sofort in Springen und Dressur der Klasse A starten. Ein deutlicher Schritt nach vorne in der Turnierkarriere!
Für die erfolgreiche Absolvierung des Kleinen Reitabzeichens muss der Reiter jede Teilprüfung mit mindestens 5,0 als Wertnote bestehen.
Dressur – Teil eins des Kleinen Reitabzeichens
Teil eins vom Abzeichen ist die Dressur. Hier reitet man eine Aufgabe der Kategorie E. Der Richter sagt die einzelnen Lektionen an, der Reiter reitet diese alleine oder (meistens) in der Gruppe nach.
Viele Reiter absolvieren diese Dressur mit Hilfszügeln, da sie mit Ausnahme von Schlaufzügeln alle erlaubt sind. Also ist ein Martingal oder Stoßzügel kein Grund für eine Disqualifikation. Über diese Regelung wird zwar immer wieder gestritten, für viele Reitschüler ist es allerdings ein großer Vorteil, um das Pferd trotz Nervosität beiderseits am Zügel zu halten.
Springen – Teil zwei des Kleinen Reitabzeichens
Teil zwei beim kleinen Reitabzeichen ist ein Stilspringen der Klasse E, bei dem der Richter vor allem die Einwirkung und den Sitz des Reiters bewertet. Abwürfe dürfen gemacht werden, es zählt allein die gute Reitweise. Der zweite Sturz und die dritte Verweigerung führen zum Ausschluss.
Theorie – Teil drei des Kleinen Reitabzeichens
Als dritte Teilprüfung folgt die Theorie. Diese ist fast identisch mit der des Basispass Pferdekunde, allerdings mit zusätzlichen Fragen zum Reiten in der Klasse E und dem sicheren Reiten im Gelände.
Sonderauszeichnung – Gelände
Einen Geländeteil kann der Reitschüler für das Kleine Reitabzeichen übrigens noch zusätzlich wählen. Dafür gibt es dann das “Kleine Reitabzeichen mit Sonderauszeichnung”. Viele nutzen dieses Angebot, um ihre Geländesicherheit unter Beweis zu stellen.
Wenn eine Teilprüfung nicht bestanden wird, müssen alle drei wiederholt werden. Dies ist frühestens nach drei Monaten wieder möglich.
Artikelbild: © DRV e.V.
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Hallo, gilt diese Vorschrift auch noch in 2014. Denn es haben sich doch die Namen der Reitabzeichen geändert. Darf ich ohne jegliche Reitabzeichen ein E-Springen absolvieren?
LG
tami