Reiten als Unterrichtsfach – bis hin zum Abitur
In Brandenburg könnte bald der Reitunterricht als Unterrichtsfach etabliert werden. Das brandenburgische Bildungsministerium kündigte an, dass der Reitunterricht in der Oberstufe von Amts wegen genehmigt werden wird. Somit können Schüler das Reiten als durchgehendes Unterrichtsfach bis hin zum Abitur belegen. An einer Schule in Neustädt (Brandenburg) soll ab dem kommenden Schuljahr eine Spezialklasse eingerichtet werden und somit das Reiten als Pflichtfach in der Schule ab der 7. Jahrgangsstufe angeboten werden.
Für viele kommt diese Entscheidung wohl zu spät – was hätten wir uns über diese Möglichkeit gefreut, oder?
Mich würde interessieren, wie eine Benotung im Unterrichtsfach Reiten vorgenommen wird. Und vor allem, ob Prüfungen in Theorie und Praxis abgelegt werden, so dass eine plausible Leistungsbewertung vollzogen wird.
Noch hat das Bildungsministerium kein grünes Licht gegeben. Wenn jedoch dieser Schritt vollzogen wird, dann kann ich mich vorstellen, dass in vielen Köpfen reitbegeisterter Schüler in anderen Bundesländern der Wunsch reift, nach Brandenburg umzuziehen.
Artikelbild: © Dieter Schütz / pixelio.de
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Auch wenn etwas spät:
Warum sollte das ein Witz sein?
Die Benotung kann ganz einfach über den Sitz in Springen und Dressur erfolgen, sowie die Einwirkung der reiterlichen Hilfen u.v.m.. Man könnte auch, als eine Art „Klassenarbeiten“ eine E-(A,L,..)Dressur bzw. Springen verlangen. Natürlich gibt es auch eine Menge Theorie zum Thema Pferd, Reiter und Reiten. Aber ich kann verstehen, dass einige das nicht nachvollziehen können. Als Nichtreiter ist man eben etwas außen vor.
Das Abitur im Fach Reiten ablegen? Das ist doch wohl ein Witz, oder? Wie soll denn hierfür eine Benotung erfolgen? Oder ist das wieder mal ein Versuch des Bildungsministeriums, das Abitur zu „verjüngen“? Ich halte nix davon, echt.