Das erste Reitabzeichen, dass ein Reitschüler nach dem Kleinen oder Großen Hufeisen ablegt, ist das Kleine Reitabzeichen.
Das Kleine Reitabzeichen ist unbedingt notwendig, wenn der Reitschüler auch auf Turnieren starten möchte
Denn ohne Reitabzeichen erhält er automatisch die Einstufung 0. Das heißt natürlich nicht, dass er eine Null im Reiten ist, aber für den Turniersport sind Leistungsnachweise Pflicht.
Ein Reiter ohne jeglichen Leistungsnachweis darf in Führzügelklassen, Reiter-, Dressurreiter- und Springreiterwettbewerben teilnehmen. Diese Klassen müssen explizit in der Nennung als solche vermerkt sein. Zusätzlich ist die Teilnahme bei E-Springen und E-Dressuren möglich.
Das Kleine Reitabzeichen darf von jedem Reitverein oder Ausbildungsstall durchgeführt werden, der dafür die Genehmigung der Landeskommission oder des Landesverbandes hat. Ebenso wird auch bei allen anderen Reitabzeichen verfahren.
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